Dieses erste Gebot fordert uns auf, die Tugenden der Religion auszuüben, indem wir Gott, unserem Herrn, den inneren und äußeren Kult geben, der ihm gebührt. Innerlich müssen wir mit der Seele die höchste Verehrung gegenüber der unendlichen Exzellenz Gottes bekennen; äußerlich müssen wir diese Akte mit dem Gebet, dem Opfer, der Almosen und anderen katholischen Demonstrationen erklären und manifestieren.
Negativ verpflichtet uns dieses Gebot, die Laster zu meiden, die der Religion entgegenstehen, da diese moralische Sünden und die schwerwiegendsten sind, weil sie gegen die Tugend der Religion verstoßen. Diese sind Aberglaube, Wahrsagerei, Götzendienst, eitle Beobachtungen, Zauberei, Gottlosigkeit, Sakrileg und Simonie. Aberglaube ist ein falscher Kult zu einer anderen Gottheit als Gott; dies manifestiert sich auf zwei Arten: entweder durch unangemessenen oder unpassenden Kult zu Gott oder durch Kult zu einer Kreatur oder eingebildeten Gottheit.
Sündhaften abergläubischen Kult begeht, wer in dieser Zeit Gott durch die Zeremonien des Alten Gesetzes verehrt, wie etwa durch Beschneidung, Opfer des Lammes und andere. Ebenso der Laie, der Gott und die Bilder durch die Zeremonien der Kleriker verehrt, indem er opfert, absolviert oder beichtet. Ebenso derjenige, der Wunder vortäuscht, Zeugnisse für die Heiligen erhebt, indem er Visionen und Erscheinungen träumt; und davon gibt es viel in reichen Gemeinden. Alle überflüssigen Kulte sind schwere Sünden, zum Beispiel die Zeremonie, die Messe vor Sonnenaufgang zu hören, die von einem Priester namens Manuel gehalten werden muss, und bei der zwanzig Kerzen, weder mehr noch weniger, leuchten sollen; sonntags fasten; am Freitag ein Hemd tragen und andere Absurditäten. Wir begehen Todsünde immer dann, wenn wir aus Heuchelei oder anderen Lastergründen die uns in unserem heiligen Gesetz bekannten Riten verändern und verfälschen. Wir sollen nur an Gott glauben, ihn anbeten und bekennen.

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